6.1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des
Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen
Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort
als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten
vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere
Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon
unberührt.
6.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Kunden,
es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
Unsere Pflichten gemäß § 6 Ziffer 4 und § 6 Ziffer 5 bleiben hiervon unberührt.
6.4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur
Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet,
wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf)
wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Kunden vorliegenden Mangel der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.5. Die Verpflichtung gemäß § 6 Ziffer 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von
Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren oder
wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat.
6.6. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In
diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
gehandelt haben. In dem Umfang, indem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-
oder/und Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für
Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß § 4 Ziffer 2 bis § 4 Ziffer 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.9. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht im Fall von durch uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
6.10. Bei Softwareprogrammen ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in allen Anwendungsfällen
auszuschließen. Wir übernehmen deshalb bei Softwareprogrammen die Gewährleistung nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei Übergabe an den Kunden keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die §§ 6 Ziffer 6 bis § 6 Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.